GFS
In diesem Schuljahr aufgrund einer Sonderregelung wegen der Corona-Pandemie freiwillig.
(Gleichwertige Feststellung von Schüler*innenleistungen)
Ab dem 7. Schuljahr muss jeder Schüler/jede Schülerin eine GFS im Schuljahr in einem beliebigen Fach anfertigen. Dabei handelt es sich um eine selbständig zu erbringende Leistung (z.B. in Form einer Präsentation).
In Klasse 7 findet für alle Schüler*innen eine Einführung und ein Training in der Erstellung einer GFS statt.
Die Schüler*innen müssen bis spätestens Donnerstag vor den Herbstferien ihre GFS angemeldet haben, d.h. die Planung ihrer GFS beendet und das GFS-Formular beim Klassenlehrer*innenteam abgegeben haben.
Die GFS muss spätestens vier Wochen vor Schuljahresende abgeschlossen sein.
Für Schüler*innen der Kursstufe gelten andere Vorgaben (siehe Kursstufe).